Beiträge & Haushalt
Beiträge
Durch die Verfasste Studierendenschaft sind die Studierenden ein eigenständiges Organ mit allen dazugehörigen Autonomien.
Damit die Verfasste Studierendenschaft (VS) arbeiten kann, wurde ihr erlaubt, von den Studierenden einen Beitrag einzuziehen – ähnlich wie zum Beispiel Berufsgenossenschaften. Mit der "Finanzautonomie" können die Mitglieder der VS (alle Studierenden) nun selbst über ihre Mittel verfügen – im Rahmen der eigenen Satzung, sowie auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG). Die Verwendung der Studierendenbeiträge zur VS soll keine Geheimangelegenheit sein und jederzeit eingesehen werden können. Das Recht auf Information ist auch in der aktuellen Satzung fest verankert.
Genaueres hierzu in unserer allgemeinen FAQ.
FAQs zu den Beiträgen
Die Semesterbeiträge
Für eine Immatrikulation oder Rückmeldung an der Uni Ulm musst du ab dem SoSe24 148,00 € entrichten. Doch wofür zahlen wir eigentlich diesen „Semesterbeitrag“? In der genannten Summe sind verschiedenste Beiträge enthalten und nichts davon geht direkt an die Universität selbst.
Hier findest du einer übersicht der Uni zu deinen Studiengebühren.
Den größten Anteil macht der Verwaltungskostenbeitrag aus. Er wird seit dem WS 2003/04 durch alle Hochschulen für das Land erhoben und soll Leistungen der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden wie Immatrikulation, Studienberatung, Prüfungen, Leistungen der Auslandsämter, etc. abdecken. Verwendung und Höhe werden nicht von den jeweiligen Universitäten festgelegt, sondern sind im Landeshochschulgebührengesetz (§ 12) festgeschrieben und betragen aktuell 70,00 €. Der Beitrag geht auf die Ende der 90er eingeführte „Rückmeldegebühr“ zurück, die aufgrund von Unverhältnismäßigkeit vom Bundesverfasstungsgericht kassiert wurde, nur um einige Jahre später wieder als Verwaltungskostenbeitrag eingeführt zu werden.
Den Studierendenwerksbeitrag, momentan 60,00 € , entrichtest du, damit das Studierendenwerk dir nicht nur vergünstigt Essen und Wohnraum zur Verfügung stellen kann, sondern auch Beratungs- und Betreuungsangebote, Hilfe bei der Studienfinanzierung und nicht zuletzt das BAföG. Neben den studentischen Beiträgen erhält das Studierendenwerk auch Zuschüsse vom Land, um dieses Angebot zu gewährleisten. Mehr zu diesen Beiträgen und genaue Zahlen findest du auf der Seite des Studierendenwerks Ulm.
Seit dem Wintersemester 2013/14 gibt es den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft, momentan 18,00 €. Einer der wichtigsten Aspekte an diesem Beitrag ist, dass wir als Studierendenschaft selbst bestimmen, wofür er verwendet wird und wie hoch er angesetzt wird. Entscheide selbst und arbeite im Parlament (StuPa), den Fachbereichsvertretungen, der StEx oder einem Referat mit.
Haushaltspläne
Hier sind die aktuellen und vergangenen Haushaltspläne der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm zu finden.
Der Haushaltsplan für das kommende Jahr wird in der Regel Ende Oktober des laufenden Jahres vom Studierendenparlament beraten, diskutiert und verabschiedet. Die entsprechenden Sitzungen sind öffentlich, jede:r Studierende:r kann daran teilnehmen, Einsicht erhalten und mitdiskutieren; die Termine werden hier bekanntgegeben.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Dokumente übernimmt die Studierendenvertretung der Universität Ulm keine Gewähr!
- Haushaltsplan 2026
- Haushaltsplan 2025
- Haushaltsplan 2024
- Haushaltsplan 2023
- Haushaltsplan 2022
- Haushaltsplan 2021
- Haushaltsplan 2020
- Haushaltsplan 2019
- Haushaltsplan 2018
- Haushaltsplan 2017
- Haushaltsplan 2016
Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm sind hier zu finden.
Der Jahresabschluss des vergangenen Jahres wird jeweils nach dessen Fertigstellung, Prüfung und Bekanntgabe hier veröffentlicht.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Dokumente übernimmt die Studierendenvertretung der Universität Ulm keine Gewähr!
- Jahresabschluss 2024 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 18.07.2025 entlastet.
- Jahresabschluss 2023 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 05.12.2024 entlastet.
- Jahresabschluss 2022 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 20.12.2023 entlastet.
- Jahresabschluss 2021 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 20.12.2022 entlastet.
- Jahresabschluss 2020 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 11.11.2021 entlastet.
- Jahresabschluss 2019 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 11.11.2020 entlastet.
- Jahresabschluss 2018 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 02.10.2019 entlastet.
- Jahresabschluss 2017 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 20.11.2018 entlastet.
- Jahresabschluss 2016 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 02.05.2018 entlastet.
- Jahresabschluss 2015 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 15.03.2018 entlastet.
- Jahresabschluss 2014 durch das Präsidium mit dem schreiben vom 21.09.2016 entlastet.
Denkschriften des Rechnungshofs Baden-Württemberg
Der Rechnungshof Baden-Württemberg prüft regelmäßig die Haushaltsführung auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die folgenden Berichte geben einen Ausblick auf die Prüfung der Verfassten Studierendenschaften und auch der Studierendenwerke in Baden-Württemberg. Zu betonen ist allerdings, dass es sich hier um allgemeine Denkschriften aller Ergebnisse handelt, die im Einzelfall nicht auf die Verfasste Studierendenschaft der Universität Ulm bzw. auf das Studierendenwerk Ulm zuftreffen müssen.
Bericht zu den Verfassten Studierendenschaften in Baden-Württemberg 2018